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Geschrieben von: Michael Meaubert   
Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:14 Uhr


Nach schriftlicher oder telefonischer Bewerbung wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart.
 
Bei diesem persönlichen Gespräch hat der Bewerber die Gelegenheit, sich einen Eindruck von unserer Einrichtung zu verschaffen. Wir haben unsererseits die Möglichkeit, den Bewerber kennenzulernen. Ebenso werden dem Bewerber die Regeln und Abläufe unserer Einrichtung erklärt und gezeigt. Dies beinhaltet Informationen über den Tagesablauf, den Therapieplan sowie die Alkohol- und Suchtmittelabstienz.


Nach schriftlicher oder telefonischer Bewerbung wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart.

 

Bei diesem persönlichen Gespräch hat der Bewerber die Gelegenheit, sich einen Eindruck von unserer Einrichtung zu verschaffen. Wir haben unsererseits die Möglichkeit, den Bewerber kennenzulernen. Ebenso werden dem Bewerber die Regeln und Abläufe unserer Einrichtung erklärt und gezeigt. Dies beinhaltet Informationen über den Tagesablauf, den Therapieplan sowie die Alkohol- und Suchtmittelabstienz.



Nach einer zu vereinbarenden Bedenkzeit soll der Bewerber seine Entscheidung mitteilen.

 

In dieser Zeit wird auch von uns geprüft, ob unser sozialtherapeutisches Wohnheim die geeignete Einrichtung für den Bewerber ist.

 

Kommt es zu einer gegenseitigen Aufnahmezusage, wird die Kostenübernahme über die entsendende Stelle beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (gegebenenfalls einem anderen Kostenträger, s.o.) beantragt.

 

Dem Antrag beizufügen sind Sozialbericht, Arztbericht und amtsärztliches Gutachten, Freiwilligkeitserklärung, Sozialhilfeantrag, Einkommens- und Vermögensbescheinigungen.

 
Möglichst zeitnah vor Aufnahme empfehlen wir eine grundlegende stationäre medizinische (psychiatrische/neurologische sowie internistische) Diagnostik und Therapie der Alkoholfolge- und Begleiterkrankungen.


Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. August 2011 um 12:12 Uhr