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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:12 Uhr |
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Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft zu einem suchtmittelfreien Leben im Rahmen einer geschützten Gemeinschaft und der Annahme eines strukturierten Tagesablaufes. Dies schließt neben der Abstinenz von Alkohol auch den Verzicht von Konsum von illegalen Drogen, nicht ärztlich verordneten Medikamenten sowie die Einschränkung des Tabakkonsums und suchtfördernden Substanzen ein. Eine unmittelbare vorausgehende stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung wird in den meisten Fällen erforderlich sein. Kirchenzugehörigkeit ist keine Bedingung. Gegen eine Aufnahme sprechen: - lebensbedrohliche Erkrankungen, die einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen - Schwerstpflegebedürftigkeit - starke Fremd- und Eigengefährdung - im Vordergrund stehende Psychose
Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft zu einem suchtmittelfreien Leben im Rahmen einer geschützten Gemeinschaft und der Annahme eines strukturierten Tagesablaufes. Dies schließt neben der Abstinenz von Alkohol auch den Verzicht von Konsum von illegalen Drogen, nicht ärztlich verordneten Medikamenten sowie die Einschränkung des Tabakkonsums und suchtfördernden Substanzen ein.
Eine unmittelbare vorausgehende stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung wird in den meisten Fällen erforderlich sein. Kirchenzugehörigkeit ist keine Bedingung. Gegen eine Aufnahme sprechen: - lebensbedrohliche Erkrankungen, die einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen - Schwerstpflegebedürftigkeit - starke Fremd- und Eigengefährdung - im Vordergrund stehende Psychose
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. August 2011 um 08:28 Uhr |