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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:12 Uhr |
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Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft zu einem suchtmittelfreien Leben im Rahmen einer geschützten Gemeinschaft und der Annahme eines strukturierten Tagesablaufes. Dies schließt neben der Abstinenz von Alkohol auch den Verzicht von Konsum von illegalen Drogen, nicht ärztlich verordneten Medikamenten sowie die Einschränkung des Tabakkonsums und suchtfördernden Substanzen ein. Eine unmittelbare vorausgehende stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung wird in den meisten Fällen erforderlich sein. Kirchenzugehörigkeit ist keine Bedingung. Gegen eine Aufnahme sprechen: - lebensbedrohliche Erkrankungen, die einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen - Schwerstpflegebedürftigkeit - starke Fremd- und Eigengefährdung - im Vordergrund stehende Psychose
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. August 2011 um 08:28 Uhr |
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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:12 Uhr |
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Durch eine langfristige und intensive sozialtherapeutische Betreuung von mindestens 2 bis 3 Jahren Aufenthalt in der Einrichtung, verbunden mit einer Strukturierung des Beschäftigungs- und Freizeitbereiches, soll eine Persönlichkeitsstabilisierung erreicht werden, die es dem Bewohner ermöglicht, wieder einen Platz in der Gesellschaft zu finden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. August 2011 um 12:13 Uhr |
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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:12 Uhr |
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Jeder Bewohner durchläuft im Laufe seines Aufenthaltes je nach persönlicher Entwicklung verschiedene Stufen der Sozialtherapie in unterschiedlichen Häusern. Dies ermöglicht es uns, trotz der großen Vielfältigkeit in der Ausprägung von Suchterkrankung jedem Bewohner individuelle Angebote zur Bearbeitung seines Alkoholproblems zu bieten.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. August 2011 um 12:19 Uhr |
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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:13 Uhr |
Die Sozialtherapie umfasst unter anderem Inhalte und Hilfsangebote zur Bewältigung aktueller persönlicher Schwierigkeiten, das gemeinsame Entwickeln von Lebens- und Zukunftsperspektiven, gezielte therapeutische Unterstützung zum Aufbau der sozialen Kompetenzen und die Möglichkeit der christlichen Seelsorge.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 29. Oktober 2008 um 09:37 Uhr |
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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:13 Uhr |
Die Kostenübernahme für den Betreuungssatz erfolgt in der Regel durch den Kommunalen Sozialverband Sachen in Leipzig im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäss Kapitel 6 SGB XII oder durch einen anderen Kostenträger.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 29. Oktober 2008 um 09:31 Uhr |
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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:14 Uhr |
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Nach schriftlicher oder telefonischer Bewerbung wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart. Bei diesem persönlichen Gespräch hat der Bewerber die Gelegenheit, sich einen Eindruck von unserer Einrichtung zu verschaffen. Wir haben unsererseits die Möglichkeit, den Bewerber kennenzulernen. Ebenso werden dem Bewerber die Regeln und Abläufe unserer Einrichtung erklärt und gezeigt. Dies beinhaltet Informationen über den Tagesablauf, den Therapieplan sowie die Alkohol- und Suchtmittelabstienz.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. August 2011 um 12:12 Uhr |
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Geschrieben von: Michael Meaubert
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:14 Uhr |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 29. Oktober 2008 um 09:42 Uhr |
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