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01. Wer löst meine Wohnung auf?
Meine Wohnung wurde aufgelöst.
Meine Wohnung hat der Gerichtsvollzieher aufgelöst.
Ansonsten könnten noch Verwandte, die man noch hat, ein guter Freund, oder Bekannte die Wohnung auflösen. Man gibt das Eigentum, was man noch hat, weiter, weil es am Ende einen nur belastet. Auch der persönliche Betreuer kann die Wohnung auflösen.
Herr F. (Bewohner)
02. Wie wird denn der Heimplatz finanziert?
Sollte man das grosse Glück haben und der Betreuer hat sich dahinter geklemmt, dann wird der Heimplatz, wenn man außerdem EU-Rentner ist, durch den Kommunalen Sozial Verband (überörtlicher Sozialhilfeträger) über die Rente finanziert.
Hat man keine Rente, ist das Sozialamt für die Finanzierung verantwortlich.
Oder man kann über eine sehr hohe Rente oder Pension den Heimplatz auch selber finanzieren.
Herr F. (Bewohner)
03. Kann ich meine Möbel mitnehmen?
Also, dass geht auf keinen Fall.
Das Heim ist so möbiliert, dass man gar nicht wüsste, wo man die hinstellen soll.
Und meistens ist der Krempel, den man noch als Möbel bezeichnet und irgendwo abgestellt hat, nach und nach verrottet - wie es bei mir war.
Herr F. (Bewohner)
04. Bei Nichtverheirateten und Verheirateten - Kann ich meine Partnerschaft weiterführen?
Eine Partnerschaft weiterzuführen, ist eigentlich schwierig, denn - meistens ist die Partnerschaft mit negativen Dingen belastet und meistens ist auch die Partnerschaft Grund gewesen, dass man überhaupt getrunken hat und dass man in die Lage gekommen ist, in der man jetzt ist.
Ich würde eine Partnerschaft gründlich prüfen, ob für mich ein positiver Aspekt dahinter steckt.
Herr F. (Bewohner)
05. Kann ich meine Haustiere mitbringen?
Also, wenn ich meine Haustiere mitbringen würde, dann wäre das ein Papagei und der ist etwa 90 cm gross - vom Schwanz bis zum Kopf - und ausserdem sehr laut und dass wäre den Gegebenheiten in der Wohnstätte nicht entsprechend.
Kleine Haustiere eventuell, aber dann auch nur durch eine Sondergenehmigung durch die Heimleitung - z.B. ein Meerschweinchen oder Hase oder Rennmaus.
Das würde schon gehen, aber dann müsste die Räumlichkeit entsprechend sein. Und der Mitbewohner muss natürlich auch sein Einverständnis geben.
Herr F. (Bewohner)
06. Habe ich einen Fernseher auf dem Zimmer?
Eigentlich sind unsere Wohneinheiten so gestaltet, dass auf jeder Etage im Wohnzimmer ein Fernseher mit einbegriffen ist, so wie die Küche.
Man braucht normalerweise keinen Fernseher auf dem Zimmer.
Herr F. (Bewohner)
07. Bekomme ich die Arbeit in der Beschäftigung bezahlt?
Ich bin ja nicht hier zum arbeiten.
Ich bin hier, um meine Zeit, die mir bleibt, und die mir tagsüber bleibt, sinnvoll zu gestalten.
Und als Dauerbezieher von Rente bin ich ja eigentlich sowieso schon bezahlt - im Grunde genommen.
Und ich kann keinen Wert darauf legen, dass ich meine Beschäftigungstherapie dann extra noch bezahlt kriege.
Das ist Quatsch.
Herr F. (Bewohner)
08. Kann ich besucht werden?
Auf alle Fälle, wenn der Besuch im Rahmen bleibt und nicht ausufert und keine Gründe dahinterstehen, die mir nachträglich sind oder nicht in meinem Sinn positiv sind.
Herr F. (Bewohner)
09. Wenn ich z. Zt. nur 94,77 Taschengeld habe, wie soll ich Bekleidung bezahlen?
Das Bekleidungsgeld wird momentan noch durch den KSV (Kostenträger) getragen, und das sind 23,00 pro Monat.
Ich habe die eigene Erfahrung gemacht, dass ich mit den 23,00 dicke hinkomme, um mich zu bekleiden, wenn man vernünftig einkauft.
Herr F. (Bewohner)
10. Kann ich bei einem Rückfall in der Wohnstätte bleiben?
Da kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen, da ich ein "gebranntes" Kind bin, aber das Feuer jetzt scheue:
Nach etlichen Rückfällen bei mir, kann ich nur davon ausgehen, dass dann immer der gute Wille der Heimleitung dahintersteht, wenn dann die Zusage gegeben wird, Ja!, sie dürfen noch bleiben.
Ansonsten ist man weg vom Fenster.
Man hat sich das selber zuzuschreiben.
Herr F. (Bewohner)
11. Was ist die Voraussetzung bei einem Bewohner, um nach einem Rückfall zu bleiben?
Mit den disziplinarischen und menschlichen Nachteilen, den persönlichen Nachteilen, die dann auf einen zukommen, fertig zu werden und die Konflikte ersteinmal abzubauen, die man mit sich selbst hat.
Herr F. (Bewohner)
12. Wie sieht es mit der Motivation nach einem Rückfall aus?
Na, die Motivation steht im Vordergrund.
Alkoholfrei, abstinent zu leben.
Und den Vorsatz, abstinent zu leben auch durchzuziehen.
Herr F. (Bewohner)
13. Bekomme ich ein Einzelzimmer?
Da kann ich auch wieder nur aus eigener Erfahrung sprechen:
Ich hatte mir durch einen Rückfall die Chance auf ein Einzelzimmer zwischenzeitlich genommen.
Aber man kann natürlich nach einer gewissen Zeit wieder den Antrag stellen, auf ein Einzelzimmer verlegt zu werden, sofern überhaupt genügend Einzelzimmer vorhanden sind.
Für die Heimleitung ist es schwierig, dem immer gerecht zu werden.
Herr F. (Bewohner)
14. Was bedeuten die Ausgangsstufen I, II und III?
In den ersten Wochen nach der Übernahme durch das Heim sind die ersten 4 Wochen ersteinmal Ausgangsstufe I.
Also bleibt man im Objekt und kauft sich seine Zigaretten im Objekt und man beachtet die Grenzen, die sind natürlich bis zur Hoftüre, bis zur Zauntüre und da geht es natürlich nicht weiter. Ersteinmal - 4 Wochen lang.
Die Ausgangsstufe II wir dann etwas erweitert.
Da wird dann zu zweit oder zu dritt der erste Gang durch die Stadt getan werden können.
In der Ausgangsstufe III ist man auf sich alleine gestellt.
Man kann einkaufen gehen und hat mehrere Freiheiten, sich bis 20.00 Uhr mit der Gegend vertraut zu machen.
Herr F. (Bewohner)
15. Wer kümmert sich um meine Schulden?
Die Schulden macht erstens der persönliche Betreuer, so man einen hat, und die jeweilige Schuldnerberatung, z.B. Diakonie und so weiter, oder, so man keinen persönlichen Betreuer hat, macht das der Bezugsbetreuer in der Wohnstätte und kümmert sich um die Obliegenheiten der Schulden, die anstehen und die sich nach und nach aufgehäuft haben und die manchmal ganz schön in die Höhe geschnellt sind.
Da wird dann ein Zahlungsstop eingelegt und das läuft dann, bis man eventuell wieder Geld verdienen kann.
Herr F. (Bewohner)
16. Wenn ich einen Gruppenbetreuer habe, behalte ich dann den amtsgerichtlichen Betreuer?
Auf alle Fälle.
Das wird dann über das Amtsgericht geregelt, man wird nach einer gewissen Zeit dazu aufgefordert, mit dem Betreuer vor Gericht zu erscheinen und die Betreuung entweder zu verlängern, abzusagen oder in der jeweiligen Stadt einen Betreuer zu beantragen.
Herr F. (Bewohner)
17. Warum brauche ich einen amtsgerichtlichen Betreuer?
Falls ich von come back wieder weggehe, dass ich dorthin, wo ich hin gehe, den Betreuer immer an der Hand habe, und weiss genau, dass ich dann ebenso weiterbetreut werde und eingegliedert werde.
Herr F. (Bewohner)
18. Wie lange geht sie Sozialtherapie bei come back?
Das ist eine schwere Frage.
Meine Therapie ist jetzt das 5. Jahr und der 3. Monat.
Warum?
Weil ich mir sicher bin, dass ich noch nicht auf eigenen Beinen stehen kann.
Ich bin charakterlich so veranlagt, dass ich nie genau weiss, wie reagiere ich auf was.
Und wie ist dann die Reaktion ins Negative oder ins Positive.
Da bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Die Zeit, die mir hier noch bleibt und die mir hier zugestanden wird bei come back die muss ich nutzen, und muss mir genau klar werden, schaffe ich auf eigenen zwei Beinen zu stehen oder schaffe ich es nicht.
Also, man muss sich sicher sein.
Wenn man sagt, man geht weg von come back, man muss sicher sein, dass man das dann wirklich auch schafft.
Herr F. (Bewohner)
19. Wie lange dauert normalerweise die Sozialtherapie bei come back?
Normalerweise sind wir bei 2 Jahren angelangt, und nach zwei Jahren stellt sich dann die Frage, "Gehen" oder "Bleiben"
Herr F. (Bewohner)
20. Kann ich meine Kinder bei Scheidung hier im Heim empfangen?
Also, ich habe noch nichts gegenteiliges gehört.
Ich habe selber zwei Kinder und die haben mich auch besucht und besuchen mich auch heute noch.
Und für mich ist das bis heute noch nie zum Nachteil gewesen und es hat sich auch noch die die Leitung von come back da reingehängt und mir negativ dazwischengesprochen.
Herr F. (Bewohner)
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