Kostenträger Drucken E-Mail
Geschrieben von: Michael Meaubert   
Dienstag, den 08. Juli 2008 um 15:13 Uhr

Die Kostenübernahme für den Betreuungssatz erfolgt in der Regel durch den Kommunalen Sozialverband Sachen in Leipzig im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäss Kapitel 6 SGB XII oder durch einen anderen Kostenträger.


Die Kostenübernahme für den Betreuungssatz erfolgt in der Regel durch den Kommunalen Sozialverband Sachen in Leipzig im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäss Kapitel 6 SGB XII.

Die Leistungsvereinbarung mit dem KSV Sachsen basiert auf der Leistungsbeschreibung gemäss § 58 SGB XII.

Soll eine Aufnahme aus anderen Bundesländern erfolgen, ist von dem dortigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe die Kostenzusage einzuholen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 29. Oktober 2008 um 09:31 Uhr